Der Einsatz von Bordkameras, sogenannten „Dashcams“ nimmt in deutschen Fahrzeugen weiter zu. Der Zweck des Einsatzes einer solchen Kamera ist, im Falle eines Unfallereignisses den Hergang nachweisen zu können. Das hört sich zunächst gut an. Das Problem bei der Sache: der Einsatz ist illegal. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz haben nämlich beschlossen, dass der Einsatz solcher Kameras gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Nach § 6b I S.1 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist verletzt, weil die Gefahr besteht, dass man unwissentlich zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht wird. Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können. Das Interesse des Autofahrers, für den eher theoretischen Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, kann diesen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer nicht rechtfertigen. Auch die Ermittlungsbehörden (z.B. die Polizei und die Staatsanwaltschaft) darf zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nur auf der Grundlage spezifischer Regelungen und nur in dem Falle, einsetzen, in dem gegen die betroffene Person ein entsprechender Anfangsverdacht besteht. Dann kann es aber Privatpersonen erst recht nicht gestattet werden, den öffentlichen Verkehrsraum ohne jeden Anlass und permanent mit einer Kamera zu überwachen. Und wenn man mal darüber nachdenkt ist es ja auch richtig. Unsere Daten sind auch so schon unkontrollierbar über das Internet verbreitet. Hier wird es in Zukunft bestimmt noch viel Streit um Datenmissbrauch geben. Dann muss aber doch zumindest das Anlasslose filmen fremder Leute in der Öffentlichkeit beschränkt werden. Denn auch das ist ein „Daten sammeln“.
Dr. Henning Hartmann, OranienburgFachanwalt für StrafrechtFachanwalt für VerkehrsrechtWeitere Links: Bevor sie eine Dashcam kaufen schauen sie dieses Video! und Geblitzt: Tempomat als Entschuldigung nicht tauglich.