Fahrzeuge werden zunehmend online gehandelt und über Paypal bezahlt. Der Verkauf über das Internet boomt und fordert die Erläuterung einiger Regeln. Wann zum Beispiel ist der Kaufpreisanspruch vergangen?
Wenn das Geld eingegangen ist! Dies gilt auch für eine Überweisung über Paypal.
Der Bundesgerichtshof prüfte folgenden Fall in zwei Urteilen (A. Z. VIII. ZR 83/16 und VIII. ZR 213/16): Der Käufer überweist den Kaufpreis an den Verkäufer. Durch einen Käuferschutz-Antrag wird dem Verkäufer der bereits eingegangene Kaufpreis wieder entzogen.
Der BGH entschied, dass, ebenso wie der Anspruch auf den Kaufpreis bei Eingang auf dem Konto des Verkäufers erlischt, so auch die Kaufpreisforderung besteht sobald der Betrag dem Konto wieder entzogen wird. Mit Auftrag an das Bezahlsystem Paypal stimmen beide Parteien den Nutzungsbedingungen und somit der Wiederbegründung des Kaufpreises zu.
Ist die Begründung des BGH zu der Kaufpreisforderung beim Autokauf nachvollziehbar?
Käufer sowie Verkäufer werden geschützt. Doch was ist Ihre Meinung zu der Entscheidung des BGH?
Teilen Sie gerne Ihren Standpunkt mit mir.
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