Wenn ein Fußgänger mit einem Kraftfahrzeug kollidiert, mit oder ohne Alkohol im Spiel, haftet der Halter dieses Kraftfahrzeuges bzw. dessen Kfz Haftpflichtversicherung grundsätzlich aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr. In einem am 17.4.2015 entschiedenen Fall (OLG …
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