Wenn ein Verkehrsteilnehmer Atemalkohol mit einer Konzentration von mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug im Verkehr führt, droht die Verhängung eines Fahrverbotes und eine Geldbuße in Höhe von mehreren hundert Euro (§ 24a StVG). Bei …
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Wenn ein Verkehrsteilnehmer Atemalkohol mit einer Konzentration von mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug im Verkehr führt, droht die Verhängung eines Fahrverbotes und eine Geldbuße in Höhe von mehreren hundert Euro (§ 24a StVG). Bei …
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