In der Strafprozessordnung, § 81a II StPO, war bisher lediglich der Richter zur Anordnung der Blutabnahme autorisiert. Grundsätzlich wurde auch bei Verkehrsstraftaten nur durch ihn die Blutuntersuchung angewiesen. Satz 2 für Alkohol- und Drogenverkehrsstraftaten hebt …
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Schmerzensgeld im Strafverfahren
Das Strafverfahren dient der Ahndung der Tat gegen den Täter, nicht den Ansprüchen des Opfers. Dies ist zumindest die Grundeinteilung nach dem deutschen Rechtssystem. Wenn das Opfer Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen einklagen möchte, hat …
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