Am Donnerstag den 16.4.2015 ist es wieder soweit. Die Polizei in Berlin und anderen Bundesländern wird zu einem groß angelegten Blitzer Marathon ausrücken. Wer sich gut informiert, kann Schaden von sich abwenden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 entschieden hatte, dass das Anfertigen von Blitzer-Fotos zumindest in den Fällen der verdachtsabhängigen Messung grundsätzlich nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt (A.Z.: 2 BvR 759/10), sind die Bußgeldstelle erneut motiviert worden, noch häufiger zu “ blitzen“. Als Rechtsgrundlage war für das Anfertigen der Blitzerfotos von Deutschlands höchstem Gericht die Vorschrift des § 100h I S.1 Nr.1 StPO zum Beweis von Verkehrsverstößen bestätigt worden. Berlin war bereits Spitzenreiter bei der Anzahl der Messgeräte, gefolgt von Hamburg. Sage und schreibe 134 Messgeräte befanden sich bisher in Berlin im Einsatz, das ist Deutscher Spitzenwert. Zum Teil sind die Geräte fest installiert, zum Teil werden sie mobil aufgebaut. Im April 2015 hat die Berliner Polizei weitere sechs mobile Blitzgeräte für den Einsatz an wechselnden Orten eingekauft und vorgestellt. Was tun, wenn man betroffen ist? Sofern man geblitzt wird, ist die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu erwarten. Punkte in Flensburg und Fahrverbot drohen. Es ist dann wichtig, innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen die nötigen Schritte einzuleiten, um den Bußgeldbescheid aus der Welt zu schaffen. Dies gelingt in vielen Fällen durch eine Verfahrenseinstellung (§ 47 OWiG). Wenn eine Verfahrenseinstellung erfolgt, wird kein Punkt in Flensburg eingetragen und die Geldbuße muss ebenfalls nicht bezahlt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wenn diese eingreift, sind sämtliche Kosten der Verteidigung, somit der Rechtsanwalt und auch die Gerichtskosten sowie eine eventueller Gutachter, abgedeckt. Dies ist von hoher Bedeutung, da ansonsten ein Bußgeldbescheid, der zum Beispiel 80 € Geldbuße – aber eben einen Punkt in Flensburg als bedeutsame Nebenfolge – vorsieht, nicht ohne Kostenrisiko angegriffen werden könnte. Besonders wichtig: Bitte schreiben Sie nicht selber an die Bußgeldstelle. Hier werden häufig Fehler gemacht. Übergeben Sie die Sache unmittelbar nach Posteingang an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird sie vertreten und sie müssen sich sodann um nichts kümmern. Im besten Falle bekommen Sie als nächstes eine Nachricht von ihrem Rechtsanwalt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Haben Sie Fragen hierzu? Dann wenden Sie sich gerne an uns über die Internetseite www.ra-hartmann.de Dr. Henning Hartmann Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht
Weitere Links: Sind Blitzer Fotos gerichtlich verwertbar? und Blitzermarathon, was ist zu tun?