Klare Antwort: ja! Zumindest in Deutschland. Und zwar erfolgt die Entziehung nicht durch den Strafrichter, sondern durch die Führerscheinstelle. Regelmäßiges Falschparken führt zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Führerscheinentzug.
Häufig wird unterschätzt, dass nicht nur in einem Straf- oder Bußgeldverfahren der Führerschein eingezogen werden kann. Im Anschluss an ein solches Verfahren wird die Akte der Führerscheinstelle vorgelegt. Und diese entscheidet dann – erneut – über die Frage der Fahreignung bei dem Verkehrsteilnehmer.
Bestes Beispiel: Bei dem, der häufig falsch parkt und dabei oft erwischt wird, können Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Folge: Eine Anordnung einer MPU. Wird diese dann nicht bestanden oder fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg. In solchen Fällen wird dem Fahrer ein „gespaltenes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung“ attestiert. Übersetzt bedeutet dies: wer es beim Parken nicht so genau nimmt also Falschparken riskiert, handelt wahrscheinlich auch in anderer Hinsicht rücksichtslos. Eine gewagte These, oder? Nun aber konkret: Erst wenn man etwa 60 Strafzettel in einem Jahr sammelt, also circa einen pro Woche, wird es eng. Es hilft dann aber auch nicht, dass die Knöllchen stets fristgerecht bezahlt wurden. Ebenfalls nicht entscheidend ist, ob der Halter auch der Fahrer ist: Denn der Halter haftet für den Fahrer bei ruhendem Verkehr. Zwar kann der Halter auf seine Unschuld beharren – dann muss er den Fahrer allerdings auch nennen. Doch einen kleinen Trost gibt es für alle Vielfachsünder: Punkte in Flensburg gibt es nicht.
Weitere Links: Strafzettel wegen Falschparkens und Muss ich mich um einen ausländischen Strafzettel kümmern?