Früher war es gefürchtet: Das Fahrtenbuch. Wenn der Täter einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden kann, kommt es gelegentlich auch heute noch zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage. Nach § 31 a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) kann die …
Weiterlesen