Das Arbeitsgericht Berlin hatte am 3.4.14 über die Kündigung eines Berufskraftfahrers (Lkw-Fahrers) zu entscheiden, der anerkannt alkoholkrank war und mit seinem Lkw bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,64 Promille einen Unfall verursacht hatte. Das Gericht erklärt, …
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