„Wenn bei dem Erwerb der EU Fahrerlaubnis die Vorraussetzungen für die Gültigkeit beachtet wurden, dann ist von den deutschen Gerichten und Ermittlungsbehörden die Gültigkeit anzuerkennen. Meine Praxis zeigt, das in diesen Fällen gleichwohl immer wieder Verfahren eingeleitet werden, meist unter Berufung auf ein angeblichen Verstoß gegen des Wohnsitzerfordernis. In den allermeisten Fällen wird das Verfahren jedoch sofort wieder eingestellt. Manchmal sträuben sich die Gerichte einen Freispruch in das Urteil zu schreiben. Dann wird mit Rücknahme des Strafbefehls und ähnlichem gearbeitet. Die Folge ist jedenfalls stets, dass bei Vorliegen und Beachtung von bestimmten Voraussetzungen der Betroffene nicht belangt wird und weiterhin mit seiner EU Fahrerlaubnis in Deutschland fahren darf.“
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