(Oranienburg) Heute soll es wieder um das Thema Alkohol im Straßenverkehr gehen. Fast täglich sorgt dieser „Dauerbrenner“ für juristische Probleme und Fragen bei den betroffenen Bürgern. Vorab einige grundsätzliche Eintstufungen. Egal, ob vorsätzlich oder fahrlässig: Wer am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilnimmt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder höher hat, fällt unter § 316 StGB und wird bestraft. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3–1,09 Promille werden Sie bestraft, wenn zu der Alkoholisierung ein alkoholtypisches Fehlverhalten kommt. Ab 0,5 Promille handeln Sie ordnungswidrig (§ 24a StVG). Auch wenn Sie alkoholisiert Rad fahren, können Konsequenzen drohen. Wichtig ist, dass durch den Rechtsanwalt als Verteidiger die richtigen Schritte eingeleitet werden. Kurzum: immer, wenn Alkohol im Spiel ist, wird es gefährlich. Es droht stets ein Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis. Aufgrund des ständigen Alkoholabbaus im Blut muss die Blutalkoholkonzentration bei einer späteren Blutprobe bis zur Tatzeit zurück gerechnet werden. Hier liegt ein Ansatzpunkt für den Verteidiger. Der Verteidiger hat noch andere Aspekte zu überprüfen. Zum Beispiel kann von Bedeutung sein, ob die Entnahme der Blutprobe ordnungsgemäß erfolgte und das Beweismittel daher verwertbar ist.Wenn z.B. die Polizeibeamten Fehler bei der Einholung der richterlichen Anordnung gemacht haben, kann dies zu einem Freispruch führen (§ 81a StPO). Die Möglichkeiten des Rechtsanwaltes sind im Verkehrsrecht vielfältig. Mit gezielten Beweisanträgen kann versucht werden, einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung herbei zu führen. Bei Alkoholdelikten ist die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht besonders wichtig. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Stichwort: MPU. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf. Hier müssen also von dem Rechtsanwalt die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Autor: Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg, bei Berlin, Strafverteidiger