Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe
Auch die juristischen Probleme haben sich durch diese Entwicklung verändert. Zum einen hat man es bei einem Sportbike, das schnell den Wert eines Gebrauchtwagens erreichen kann, mit ganz anderen Streitwerten zu tun, als bei Omas Hollandrad. Zum anderen kommt es aber – aufgrund höherer Geschwindigkeiten, aber auch schlicht wegen der höheren Verkehrsdichte auf den Fahrradwegen – zu immer schwereren Verletzungen.
Und hier sorgte jüngst ein Urteil des Bundesgerichtshofes für Aufsehen
Es ging um die Frage, ob ein verletzter Fahrradfahrer deshalb ein Mitverschulden an seiner Verletzung tragen kann, weil er keinen Helm getragen hat. Klare Antwort des BGH: Nein! Zum Aktenzeichen VI ZR 281/13 hat Deutschlands höchstes Zivilgericht am 17.6.14 klargestellt, dass ein Radfahrer verpflichtet ist einen Helm zu tragen und die Helmpflicht auch nicht durch die zivilrechtliche Hintertür eingeführt werden kann.
Spürbar in der Haftpflichtversicherung
Ein Urteil, das durchaus für Unmut gesorgt hat. Denn unbestritten ist bei der ganzen Diskussion, dass das Tragen oder Nichttragen eines Helms schon bei kleinsten Remplern darüber entscheiden kann, ob der Schädiger hohe Schmerzensgeldforderungen zu tragen hat. Oder eben seine (private) Haftpflichtversicherung, so er denn über eine verfügt. Dies bedeutet also, dass die fehlende Pflicht der Fahrradfahrer einen Helm zu tragen durch höhere Prämien bei der (privaten) Haftpflicht finanziert wird. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt.
Gilt für Fahrradfahrer eine Versicherungspflicht?
Stichwort Versicherung. Vielerorts wurde schon eine Versicherungspflicht für Fahrräder gefordert, eben weil immer mehr Schäden durch Radfahrer verursacht werden. Das gibt es doch nicht, denken Sie? Doch, gab es auch schon, und zwar in der Schweiz. Und zwar unter dem Namen „Velovignette“. Allerdings wurde diese im Jahr 2012 wieder abgeschafft. Die Akzeptanz für eine solche Fahrrad-Zwangsversicherung war dann doch nicht gegeben.
Was ist mit einem Erkennungszeichen?
Und dann ist auch der Schritt nicht mehr weit zu Fahrrädern mit Nummernschildern. Denn eines ist auf den Straßen täglich zu beobachten: in vielen Fällen entkommt der Schädiger / Fahrradfahrer und der Geschädigte weiß gar nicht, wo er seinen Schaden geltend machen soll. Gerade in den Städten sind Fahrradfahrer durch die Anonymität geschützt. Über das Kennzeichen könnte aber zumindest der Halter ermittelt werden. Will man das abschaffen und den Fahrradfahrern ähnliche Pflichten wie z.B. den Mofafahrern auferlegen?
Es ist wohl auch ein wenig eine Frage der Sichtweise
Weitere Links: Helmpflicht für Radfahrer? und Keine Helmpflicht für Radfahrer im Zivilprozess!